Sicherheitshinweise

Angeln
  1. Friedfischangel:
    Angel mit einem einschenkligen Haken
    Köder: tierische und pflanzliche Köder mit Ausschluss von Wirbeltieren und oder Teilen davon
  2. Raubfischangel:
    Angel beliebig
    Köder: alle bekannten künstlichen Köder, wie Spinner, Blinker, Wobbler, Pilker, Elastikmaterial. Es darf nur ein Köder mit maximal zwei, ein-, zwei- oder dreischenklichen Haken verwendet werden. Die Haken müssen bei Metallködern frei beweglich sein.
  3. Die Anwendung von lebenden Köderfischen ist verboten.
  4. Es darf mit maximal zwei Friedfischangeln oder einer Friedfischangel und einer Raubfischangel geangelt werden.
  5. Geangelt darf von einer Stunde vor kalendermäßigem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach kalendermäßigem Sonnenuntergang.
  6. Fischschonbezirke und Gelege (Überwasser- und Schwimmblattpflanzen) dürfen weder begangen noch befahren werden.
  7. Beim Angeln vom Boot aus ist dieses zu verankern.
  8. Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
  9. Fangbegrenzungen pro Angeltag auf insgesamt 3 Fische folgender Arten, davon jedoch höchstens 1 Stück Zander, Karpfen oder Wels, 2 Stück Hecht und 3 Stück Aal, Schlei oder Quappe.
  10. Den Weisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten!
  11. Gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind:
    Landesfischereigesetz, Landesnaturschutzgesetz M-V, Tierschutzgesetz, Landesfischereischeingesetz