
Sicherheitshinweise
Angeln
- Friedfischangel:
Angel mit einem einschenkligen Haken
Köder: tierische und pflanzliche Köder mit Ausschluss von Wirbeltieren und oder Teilen davon
- Raubfischangel:
Angel beliebig
Köder: alle bekannten künstlichen Köder, wie Spinner, Blinker, Wobbler, Pilker, Elastikmaterial. Es darf nur ein Köder mit maximal zwei, ein-, zwei- oder dreischenklichen Haken verwendet werden. Die Haken müssen bei Metallködern frei beweglich sein.
- Die Anwendung von lebenden Köderfischen ist verboten.
- Es darf mit maximal zwei Friedfischangeln oder einer Friedfischangel und einer Raubfischangel geangelt werden.
- Geangelt darf von einer Stunde vor kalendermäßigem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach kalendermäßigem Sonnenuntergang.
- Fischschonbezirke und Gelege (Überwasser- und Schwimmblattpflanzen) dürfen weder begangen noch befahren werden.
- Beim Angeln vom Boot aus ist dieses zu verankern.
- Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
- Fangbegrenzungen pro Angeltag auf insgesamt 3 Fische folgender Arten, davon jedoch höchstens 1 Stück Zander, Karpfen oder Wels, 2 Stück Hecht und 3 Stück Aal, Schlei oder Quappe.
- Den Weisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten!
- Gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind:
Landesfischereigesetz, Landesnaturschutzgesetz M-V, Tierschutzgesetz, Landesfischereischeingesetz
